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„Es ist legitim, dass das Bundesverkehrsministerium darüber nachdenkt, die bestehende Lücke von jährlich 500 Mio. Euro für den Erhalt und Ausbau der Wasserstraßen durch eine stärkere Kostenbeteiligung der Nutzer dieser Flüsse und Kanäle zu schließen. Hierfür ist aber eine anteilige und jeden Nutzer betreffende Anlastung erforderlich. Das heißt für mich ganz konkret: Die Binnenschifffahrt wird kein Mehr an Abgaben zahlen, nur damit etwa Seeschiffe auch zukünftig kostenlos gut ausgebaute Zufahrten zu den deutschen Seehäfen nutzen können. Und die Binnenschifffahrt wird auch kein Mehr an Abgaben zahlen, nur damit der Bund seinen naturschutzfachlichen Aufgaben im Bereich der Flüsse und Kanäle wie etwa der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie nachkommen kann“, erklärt BDB-Präsident Dr. Gunther Jaegers. Zur Verbesserung der Einnahmen aus den Befahrensabgaben sollte nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums überlegt werden, „internationale Vereinbarungen über die entgeltfreie Nutzung bestimmter Bundeswasserstraßen entsprechend anzupassen“, heißt es im Ende Oktober vorgelegten Bericht zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Damit meint das Ministerium die bereits im vorletzten Jahrhundert mit den Anrainerstaaten vertraglich vereinbarte Abgabenfreiheit auf dem Rhein. „Es erstaunt, dass Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer den langwierigen und wenig aussichtsreichen Weg einer Aufkündigung internationaler Verträge gehen will. Es liegt doch viel näher, den heute schon gegebenen, rein nationalen Handlungsspielraum zu nutzen, um möglichst schnell eine bessere Einnahmensituation zu erzielen“, so BDB-Präsident Dr. Jaegers. Bevor Spekulationen zum weiteren Vorgehen gestartet werden, empfehle es sich, zunächst die Ergebnisse der vom Bundesverkehrsministerium in Auftrag gegebenen Studie über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen entsprechender Gebührenerhebungen abzuwarten.■
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